Die ICD-10 beschreibt wiederkehrende Zwangsgedanken und Zwangshandlungen als wesentliches Kennzeichen von Zwangsstörungen. Dabei können Zwangsgedanken (ICD-10 F42.0) oder Zwangshandlungen (ICD-10 F42.1) im Vordergrund der Symptomatik stehen bzw. Zwangshandlungen und Zwangsgedanken gemischt auftreten (ICD-10 F42.2)

Rituale gehören zum Leben. Sie geben den Kindern und Jugendlichen Ordnung und Sicherheit. Wenn das Kind oder der Jugendliche durch diese Rituale zunehmend im Alltag eingeschränkt ist, besteht die Gefahr, dass aus den Ritualen unter Umständen Zwangserkrankungen werden. Zwangserkrankungen werden von den Kindern und Jugendlichen nicht mehr als ein Ritual wahrgenommen, sondern als sinnlos und quälend. Den Betroffenen ist bewusst, dass sie ohne Hilfe die Zwänge nicht loswerden können.

 

Zwangshandlungen

Zwangsstörungen beginnen bei Kindern häufig im Alter zwischen 7 und 12 Jahren. Die in großer Häufigkeit auftretenden Zwangshandlungen sind: 

  1. Wasch- und Putzzwänge
  2. Kontrollzwänge
  3. Wiederholungszwänge
  4. Ordnungszwänge
  5. Zählzwänge

Zwangsgedanken

Häufige Zwangsgedanken sind: 

  1. Angst vor Verschmutzung
  2. Angst vor Verseuchung
  3. agressive oder gewalttätige Vorstellungen
  4. Angst vor eigenen oder fremden Verletzungen
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